Reiserücktrittsversicherung

 

Wenn das Unerwartete eintrifft …

… und Sie Ihre Reservierung stornieren müssen bitten wir Sie uns umgehend zu informieren. Selbstverständlich bemühen wir uns dann, die nicht in Anspruch genommenen Zimmer bestmöglich weiterzuvermieten. Andernfalls errechnen sich die Stornokosten nach den gesetzlichen Stornofristen- und Bedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006)
 
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversichung bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Übernachtungen abzuschliesen.

 

Gerne senden wir Ihnen mit Ihrer schriftlichen Reservierung auch eine Reiserücktrittsversicherung mit.

 
     
 
     
 

   

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 Anfrage
Tel: 02674 / 934-0

 

Specials

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13. März 2012

"Aufgewacht! Der Frühling kommt!" »

4 Übernachtungen Erleben Sie das Erwachen der Natur, tanken Sie…